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Selbstständig machen mit einem Restaurant – Tipps zur Gründung

Mit Restaurant selbstständig machen

Sie interessieren sich für die Gastronomie und möchten Ihr eigenes Restaurant eröffnen, wissen aber nicht, wo Sie anfangen sollen? Lesen Sie hier ein paar wichtige Tipps für die Selbstständigkeit, die Ihnen helfen werden, sich mit einem Gastronomiebetrieb selbstständig zu machen.

Allgemeine Merkmale eines Gastronomiebetriebs

Die Gründung eines eigenen Gastronomiebetriebs ist mit erheblichen finanziellen Aufwendungen verbunden, so dass es sich lohnt, EU-Fördermittel für die Unternehmensgründung in Anspruch zu nehmen. Der erste Schritt, den der künftige Unternehmer unternehmen sollte, ist die Suche nach geeigneten Mieträumen.

Darüber hinaus muss der Inhaber eines Gastronomiebetriebs berücksichtigen, dass er strengen gesetzlichen Vorschriften in Bezug auf Lebensmittel, den technischen Zustand der Gebäude, die Wasserqualität oder die in den Räumlichkeiten verwendeten Geräte unterliegt.

Um einen eigenen Gastronomiebetrieb zu gründen, muss ein Jungunternehmer keine besonderen Anforderungen erfüllen. Alle Genehmigungen können im Laufe des Geschäftsbetriebs eingeholt werden.
Der Unternehmer muss daran denken, sein Unternehmen bei den entsprechenden Behörden anzumelden.

Geschäftskonto für gastronomische Betriebe

Der Inhaber eines gastronomischen Betriebs ist nicht verpflichtet, ein separates Geschäftskonto zu eröffnen. Er kann ein privates Konto für geschäftliche Zwecke nutzen. Sie müssen jedoch bedenken, dass das Konto einen einzigen Inhaber haben muss (Ehepaare, die ein gemeinsames Konto haben, können es nicht auch für geschäftliche Zwecke nutzen).

Welche Rechtsform sollte ich wählen?

Die am häufigsten gewählte Form ist die Einzelfirma. Der Vorteil dieser Geschäftsform ist eine schnellere Registrierung und geringere Kosten. Bei Geschäften mit einem höheren Umsatz und einer größeren Anzahl von Mitarbeitern sollte man die Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder einer Kapitalgesellschaft in Betracht ziehen. Wenn Sie sich dazu entschließen, ein anderes Unternehmen als eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder ein Einzelunternehmen zu führen, müssen Sie mit komplizierteren Formen der Buchführung und der Eintragung eines neuen Unternehmens in das Handelsregister rechnen.

Restaurant – Einzelfirma

Wenn Sie ein Gaststättengewerbe als Einzelunternehmen gründen, müssen Sie das Unternehmen im Gewerbeamt anmelden. Im Gegensatz zu Unternehmen wird diese Art von Geschäften unabhängig ausgeübt. Die Einzelfirma bedeutet, dass das Unternehmen nur einen Eigentümer hat, was aber keine Einschränkung bei der Einstellung von Mitarbeitern bedeutet. Der Unternehmer muss weder über ein Anfangskapital verfügen, noch muss er eine vollständige Buchhaltung führen. Für kleine Unternehmen besteht die Möglichkeit, eine vereinfachte Buchführung zu führen.

Die Gründung eines Einzelunternehmens lohnt sich wegen der Möglichkeit, von Zulagen und Subventionen zu profitieren.

Restaurant – Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts zeichnet sich dadurch aus, dass sie keine Rechtspersönlichkeit oder Rechtsfähigkeit besitzt und nach den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches funktioniert.

Es ist eine gute Wahl für kleine Unternehmen und solche, die von einer Familie geführt werden.
Diese Art von Unternehmen kann von mindestens 2 natürlichen oder juristischen Personen gegründet werden. Jeder Gesellschafter haftet mit seinem persönlichen Vermögen für die Gesellschaft. Für die Eintragung einer zivilrechtlichen Partnerschaft ist kein Kapital erforderlich.

Gastronomiebetriebe – Anforderungen

Die sanitären Anforderungen an Betriebsstätten, Räumlichkeiten, in denen Lebensmittel hergestellt oder gehandelt werden oder die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, werden durch das Gesetz zur Lebensmittelsicherheit geregelt.

Mindestens 14 Tage vor der geplanten Aufnahme der Geschäftstätigkeit ist bei dem für den Sitz des Betriebes oder den Ort der Ausübung der Geschäftstätigkeit durch den Betrieb zuständigen Amt ein Antrag auf Zulassung des Betriebes und Eintragung in das Register der der amtlichen Gesundheitskontrolle unterliegenden Betriebe zu stellen.

Das Verfahren für die Beantragung der Räumlichkeiten umfasst:

  • einen Antrag einreichen
  • Durchführung einer Bestandsaufnahme mit einer technologischen Beschreibung
  • Vorlage von architektonischen Plänen der Räumlichkeiten und ihrer Daten.

Damit die Räumlichkeiten genehmigt werden können, muss zuvor, nach der Einrichtung der Räumlichkeiten und 2 Wochen vor der Inbetriebnahme des Restaurants, eine Hygienekontrolle durchgeführt werden. Der Unternehmer muss die folgenden Dokumente vorbereiten:

  1. Bauprojekt, mit Fachleuten abgestimmte Branchen- und Technologieprojekte, Ausnahmeregelung im Falle von abgesenkter Raumhöhe, fehlender natürlicher Beleuchtung, etc.
  2. Protokoll über die Überprüfung der Belüftung des Raumes, Dokumentation der Geschäftstätigkeit
  3. im Falle von Neubauten: eine Baugenehmigung, ein von der Gemeinde genehmigter Lageplan, ein Vertrag über die Entsorgung von Abfällen und Essensresten.
  4. im Falle einer Anpassung oder Rekonstruktion der Räumlichkeiten: eine Genehmigung der Gemeinde für die Nutzungsänderung oder für den Umbau
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